Lexikon
Die Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende. Als Grundlage gelten Rechtsformen, Tarifverträge, allgemeine Vergütungsregelungen oder anderweitige vertragliche Vereinbarungen. Die Ausbildungsvergütung wird berechnet aus folgenden Komponenten:
tatsächliche Vergütung je Auszubildender
prozentualer Anteil an Pflegebedürftigen unter den an Betreuten
Anzahl der Pflegebedürftigen
Demenz ist eine Erkrankung, die meist erst im höheren Alter auftritt. Es handelt sich hierbei um eine psychische Erkrankung, welche das Kurzzeitgedächtnis, die Sprache und die Motorik beeinflusst. Es gibt unterschiedliche Arten von Demenz, die häufigste ist die Alzheimer-Krankheit.
Bei einem Beratungsgespräch handelt es sich um ein Gespräch, das von einem fachlich kompetenten Mitarbeiter geführt wird. Dieser informiert über Möglichkeiten, die die Senioreneinrichtung bietet und die zur individuellen Situation passt. Hierbei wird speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten eingegangen.
Im Betreuungsrecht spricht man vom „Betreuer“ und dem „Betreuten“. Diese Begriffe haben die negativ behafteten Bezeichnungen „Vormund“ und „Mündel“ abgelöst. Dieses Recht kommt zum Einsatz, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr oder unzureichend selber erledigen kann. Ein Betreuer wird nicht gegen den Willen der Person eingesetzt, seine Bestellung muss vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden.
In die Bewohnervertretung können sich nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner wählen lassen, sondern auch Angehörige sowie Vertraute. Die Bewohnervertretung übernimmt die Interessenvertretung und gleichzeitig ist sie ein zentrales Mitwirkungsgremium. Die Mitwirkung beinhaltet ein Mitsprache-, Informations- und Erörterungsrecht und besteht vor allem in Fragen der Unterkunft, der Betreuung, der Aufenthaltsbedingungen, der Heimordnung, der Verpflegung und der Freizeitgestaltung. Die Bewohnervertretung ist in allen Aufgabengebieten, die die Mitwirkung betreffen, vor Entscheidungen des Leistungserbringers (Einrichtung) zu informieren.
Die Aufgaben der Bewohnervertretung und sog. Bewohnerfürsprecher sind in Paragraph §§ 39, 40, 42 und 44 Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt.
Der EEE wurde durch das Pflegestärkungsgesetz II eingeführt. Mit dem Eigenanteil (§ 92 d und 92 e SGB XI) übernimmt der Pflegebedürftige einen Anteil der anfallenden Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege. Somit wird sichergestellt, dass es ab 2017 keinen Anstieg des Eigenanteils in vollstationären Einrichtungen gibt, wenn ein höherer Pflegegrad erforderlich wird. So bleibt der Eigenanteil aller Pflegebedürften der Pflegegrade gleich. Dieser Anteil setzt sich monatlich (30,42 Tage) aus folgenden Aspekten zusammen:
Kosten für Unterkunft
Kosten für Verpflegung
Investkosten
Pflegekosten
PSG II-Zuschlag
Ausbildungsvergütung
Abgezogen wird der Pauschbetrag der Pflegekassen
Bei der Berechnung pro Tag findet man die gleichen Komponenten wieder, lediglich der Pauschbetrag wird nicht abgezogen.
Die Geriatrie befasst sich mit Krankheiten, die im Alter entstehen und auftreten. Aspekte der Vorbeugung, Entstehung, Diagnostik und Therapie steht im Zentrum der Geriatrie.
Als Teil der Gerontologie und Medizin konzentriert sie sich auf physische und psychische Veränderungen von älteren Menschen.
Die Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern. Sie klärt über das Älter werden und dessen Konsequenzen auf. Soziale Aspekte, Beschreibungen, sowie Erläuterungen psychischer und physischer Natur sind wesentliche Bestandteile der Gerontologie.
Unter der Grundpflege versteht man die Erkennung und Befriedigung der individuellen, menschlichen Bedürfnisse. Es ist ein Oberbegriff für alle wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung einer pflegebedürftigen Person beitragen. Dazu gehören z. B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Grundpflege ist wesentlich für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Ein Hausnotruf ist eine Telefontechnik, die mit einer Sozialstation, einem Altenheim oder einer bestimmten Station verbunden ist. Meistens tragen die Personen einen roten Klingelkopf um den Hals, um jemanden im Notfall verständigen zu können
Härtefälle handelt sind Personen, die besonders schwer pflegebedürftig sind. In diesen Fällen gibt es besondere Regelungen, wenn der Pflegeaufwand besonders groß ist und über die übliche Pflegestufe hinausgeht.
Seit der Pflegereform 2008 haben Senioreneinrichtungen die Möglichkeit einen „Heimarzt“. für ihre Bewohner/-innen einzubinden.Hierbei werden Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten ausgehandelt.
Das Heimgesetz soll die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner schützen. Es enthält ebenfalls ordentliche Vorschriften und zivilrechtliche Regelungen zum Heimvertrag. Die Bundesländer können ordentliche Vorschriften durch eigene Bestimmungen ersetzen, der Bund hingegen ist für zivilrechtliche Regelungen zuständig.
Ein Heimvertrag beinhaltet schriftlich fixierte Rechte und Pflichten des Pflegeheimträgers und des Bewohners. Der Vertrag enthält ebenfalls Informationen über Leistungen und anfallende Entgelte. Zentrale Punkte sind auch Daten zu Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
Die Hotelkosten setzen sich aus den Verpflegungs- und Unterkunftskosten zusammen. Bei den Verpflegungskosten werden Mahlzeiten und Getränke zusammengerechnet. In die Unterkunftskosten fließen z.B. Strom- und Wasserkosten ein.
Die FQA überprüft und berät Senioreneinrichtungen auf der Grundlage des Heimgesetzes. Zum Beispiel kontrolliert sie die Hygiene der Grundstücke und Räume, die Qualifikation der Mitarbeiter, Dienstpläne und den Umgang mit Medikamenten und die Qualität der Pflege.
Unter der Immobilität versteht man, wenn eine Person überwiegend bettlägerig ist und/oder bewegungseingeschränkt ist.
Investkosten sind anfallende Kosten für längerfristige Güter, d. h., wieviel Geld im Jahr investiert wird. Hierbei kann man eine Unterscheidung zwischen Kosten für neue Investitionen und Instandhaltungskosten vornehmen. Neue Investitionen könnten neue Küchengeräte oder die Erweiterung des Fuhrparks sein. Instandhaltungskosten sind anfallende Kosten für bereits vorhandene Güter, wie z.B. Renovierungsarbeiten,
Unter der Karenzzeit wird der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit und der erstmaligen Auszahlung der festgelegten pflegerischen Leistung verstanden. Jedoch verzichten oftmals viele Pflegezusatzversicherungen auf die Karenzzeit.
Kostenträger sind in den meisten Fällen Versicherungen. Im Fall der Alten- und Krankenpflege sind Kostenträger die Pflegekassen, Krankenkassen und teilweise die Sozialhilfe. Diese Träger übernehmen finanzielle Anteile.
Nach einem Krankenhausaufenthalt können ältere Personen sich vorläufig meist nicht oder nicht mehr selber versorgen. Aus diesem Grund findet meist eine Überführung in eine stationäre Senioreneinrichtung. Dort können die Senioren sich während der Kurzzeitpflege erholen.
Leistungserbringer sind alle Einrichtungen, die eine Leistung an den Versicherten für die Krankenkasse erbringen. Leistungserbringer können Ärzte, Pfleger, Ergo- und Physiotherapeuten sein.
Der MDK ist eine sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsinstanz. Er untersteht den Kranken- und Pflegeversicherungen und verrichtet in deren Auftrag Prüfverfahren zur Ermittlung der Selbstständigkeit und des Pflegegrades. Der MDK führt ebenfalls Qualitätsprüfungen durch.
Die Palliativmedizin wird bei unheilbar Kranken und sterbenden Menschen angewandt. Hierbei werden die Patienten aktiv Ganzheitlich behandelt. Die Palliativmedizin übt eine lindernde Wirkung aus. Sie mindert die Schmerzen und Symptome der Betroffenen. Dadurch soll die Lebensqualität des Menschen erhalten werden. Die Palliativmedizin wirkt sich weder beschleunigend, noch verzögernd auf den Sterbeprozess aus. Der Erkrankte und dessen Angehörige werden bei dieser Versorgung besonders miteinbezogen.
Der Begriff Pflege wird oftmals als allgemeine Bezeichnung verwendet. Er fungiert als Dach für eine Mehrzahl an Definitionen. Der Begriff Pflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, um Menschen aller Altersgruppen zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung, Wiederherstellung und Anpassung sozialer, physischer und psychischer Funktionen. Pflege unterstützt Personen bei ihren Aktivitäten und hilft zu einer professionellen Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen.
Die Pflegedokumentation stellt eine wesentliche Aufgabe eines Altenpflegers dar. Alle vorgesehenen und bereits vorgenommenen Tätigkeiten am Bedürftigen müssen schriftlich dokumentiert werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass alle am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter über die Leistungen und deren Qualität informiert werden. Diese Daten dienen als rechtliche Absicherung und werden von den Krankenkassen und Pflegekassen angefordert, um die Qualität zu sichern. Die Überprüfung der Daten bezüglich Vollständigkeit und Korrektheit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Neu wurden die Pflegegrade eingeführt. Sie lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen stuft als Vertretung für die Pflegekassen, die Pflegebedürftigen in Pflegegrade ein. Wurde die Bedürftigkeit festgestellt, erfolgt eine Einstufung in einen Pflegegrad und auf dieser Basis beruht die finanzielle Unterstützung.
Pflegefachkräfte haben einen staatlich anerkannten Abschluss. Sie betreuen, begleiten und pflegen Bewohner/-innen und pflegebedürftige Personen. Zur Sicherung der Qualität gibt es einen Personalschlüssel, der angibt, wie viel Pflegefachpersonal bereitgestellt werden muss. Als Pflegefachkraft kann sich bezeichnen, wer eine Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Pflegeberuf als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz absolviert hat.
Unter Pflegehilfsmittel wird eine Sammlung von Geräten und Unterstützungen zusammengefasst. Diese sollen im Alltag Erleichterung schaffen und die Mobilität fördern. In den meisten Fällen verordnet der Hausarzt bei Bedarf die passenden Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Rollator, ein Rollstuhl, ein Pflegebett.
Die Pflegkassen sind Träger der sozialen gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen gehören zu den Krankenkassen. Jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegkasse, in der man automatisch Mitglied wird.
Unter Pflegesachleistungen versteht man den Einsatz von ambulanten Pflegediensten. Die Pflegedienste rechnen direkt mit den Pflegekassen ab. Die monatliche Anspruchshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.
Der Pflegesatz wird vom Bewohner übernommen. Früher wurde der Tagespflegesatz nach alten Bundespflegesatzverordnung vergütet. Dieses Verfahren wurde durch die DRG-Pauschale abgelöst. Der Pflegesatz wird von der Pflegekasse und der Pflegeeinrichtung verhandelt und gibt an, wie viel die „reine“ Pflege am Tag (ohne Unterkunft und Verpflegung) kosten darf.
Das Pflegetagebuch dient der Information über den täglichen Pflegebedarf. Es versteht sich als Hilfe für den MDK beim Informationsaustausch mit demjenigen, der einen Pflegegrad beantragt hat. Denn wenn schriftlich festhalten wurde, wo Hilfe benötigt wird, kann sich ein Gutachter ein viel besseres Bild von der Situationmachen. Im Pflegetagebuch werden die Körperpflege, Bewegung und Ernährung, nicht aber medizinische Behandlungen, wie ein Verbandwechsel dokumentiert.
Das Pflegestärkungsgesetz II gilt seit dem Jahr 2017. Es bringt grundlegende Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte mit sich. Grundlage des neuen Gesetzes ist die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser orientiert sich nun mehr an der individuellen Lebenslage, sowie den individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnissen. Nun besteht ein gleichberechtigter Zugang zu Leistungen, egal ob ein Mensch körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.
Die Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Unterschieden werden gesetzliche und private Versicherungen. Laut dem SGB XI sind die Pflegeversicherungen an die Krankenkassen angegliedert. Die Pflegeversicherungen decken Fälle der Pflegebedürftigkeit durch finanzielle Hilfemaßnahmen.
Die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen und den Kassen beruhen auf dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Zuschlag gilt für das vereinbarte Pflege-Personalbudget. Bemessen wird der Zuschlag in Abhängigkeit vom prozentualen Anteil an Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Der Zuschlag wird automatisch in der Kalkulationstabelle ausgewiesen und wird so Teil der finanziellen Gesamtrechnung. Der PSG II-Zuschlag dient zur freien und flexiblen Verwendung der Personalmenge. Weiter kann eine Personalreserve aufgrund der Bewohnerstrukturschwankungen aufgebaut werden.
Verordnungen werden von einem Arzt, meist den Hausarzt erteilt. Durch die Verordnung wird das Fachpersonal in der Senioreneinrichtung dazu befähigt, als sogenanntes „ausführendes Organ“ zu fungieren. Das bedeutet, dass die Pfleger in der Einrichtung Tätigkeiten übernehmen dürfen, die sonst der Arzt ausüben müsste, z. B. Wundverbände, Insulinspritzen, Gabe von Medikamenten,…
Eine Qualitätsprüfung findet bei ambulanten und stationären Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen statt. Grundlage bilden die §§ 114 ff. SGB XI. Man kann folgende Prüfarten unterscheiden:
Regelprüfung: Sie sind gesetzlich in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Die Prüfung erfolgt durch den MDK, der mindesten einmal im Jahr die Einrichtung prüfen muss. Geprüft werden die Mindestprüfinhalte der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR).
Anlassprüfungen: Hierbei prüft der MDK auf Grund einer Beschwerde oder aus einem besonderen Anlass. Es werden wiederum die QPR geprüft, inklusive der Transparenzkriterien. Wenn die Möglichkeit besteht, werden der Gegenstand der Beschwerde und der Beschwerdeführer in den Prüfungsprozess miteinbezogen.
Wiederholungsprüfung: Diese Prüfung dient der Kontrolle, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden. Stets vollständig neu erhoben werden personenbezogene Kriterien.
Das Ziel rehabilitativer Anwendungen ist es, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Personen können körperlich, geistig oder seelisch erkrankt sein. Die Rehabilitation umfasst drei Leistungsbereiche:
Medizinische Rehabilitation zur Vorbeugung gegen Pflegebedürftigkeit und Behinderung
Berufliche Rehabilitation zur Wiedereingliederung des Betroffenen in den Betrieb
Soziale Rehabilitation als unterstützende Maßnahme für den Betroffenen, um seinen Alltag wieder zu bewältigen und sich in der Gesellschaft wieder voll zu integrieren.
Rehabilitationsmaßnahmen stellen eine Aufgabe der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung dar. Im Seniorensektor spielt die geriatrische Rehabilitation, die die Selbstständigkeit der Senioren fördert, eine große Rolle.
Bei der Rentenversicherung kann es sich um eine private oder gesetzliche Versicherung handeln. Mitglieder zahlen in die Versicherung Beiträge ein. Ab der Mindestversicherungszeit erhält das Mitglied Leistungen, z. B. in Form von regelmäßigen Zahlungen. Neben der Mindestversicherungszeit spielt der Verdienst des Versicherten bei der Festsetzung der Zahlen ebenfalls eine Rolle.
Bei einem Rollator handelt es sich um eine fahrbare Gehhilfe zur Unterstützung von Personen mit Gehbeschwerden. Der Rollator hilft bei der Fortbewegung und gleicht leichte bis mittlere Gleichgewichtsstörungen aus. Rollatoren gibt es in unterschiedlichen Varianten, sie bestehen zumeist aus einem Metallgestell mit breiten Rädern.
Ein Seniorenheim ist eine stationäre Wohneinrichtung für pflegebedürftige Menschen, die aufgrund gesundheitlicher und altersbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr im eigenen Haushalt leben können oder wollen. Dabei kann der Bedarf an notwendiger Unterstützung sehr unterschiedlich ausfallen. In einem Seniorenheim arbeiten qualifizierte Fachkräfte im Bereich der Pflege und Betreuung, die für die Bewohner im unmittelbaren Radius erreichbar sind. Die Senioren wohnen in Einzel- oder Doppelzimmern. Sie können sich ihr Essen auf dem Speiseplan auswählen und somit selber entscheiden, was sie gerne essen möchten. Weiter können die Bewohner an vielen, unterschiedlichen Aktivitäten teilnehmen und ein soziales Netzwerk aufbauen.
Der Sozialdienst umfasst eine Vielzahl von Bereichen. In seinem Rahmen werden von qualifizierten Mitarbeitern soziale Aufgaben und Funktionen angeboten. Sozialdienste können einen karitativen, kirchlichen oder kommerziellen Hintergrund haben. Meistens sind sie an Krankenhäuser oder Pflegeheime angegliedert. Beispiele für Tätigkeiten des Sozialdienstes sind medizinisch-pflegerische Versorgungen, Beratung in finanziellen Angelegenheiten, sowie Transport- und Fahrdienste.
Bei einem stationären Aufenthalt bleibt die Person länger als 24 Stunden in der jeweiligen Einrichtung und wird dort versorgt. Der Begriff „stationär“ stellt somit das Gegenteil einer ambulanten Versorgung dar.
Im Rahmen der Sterbebegleitung betreuen und versorgen qualifizierte Helfer, Angehörige oder ehrenamtliche Mitarbeiter, einen sterbenden Menschen. Einen der Hauptaspekte stellt die psychosoziale und spirituelle Begleitung dar. Hierzu gehört die Auseinandersetzung aller Betroffenen mit dem Tod. Es findet eine individuelle Betreuung statt, zu der auch die Unterstützung der trauernden Angehörigen gehört.
Bei teilstationärer Pflege erfolgt eine Unterstützung der häuslichen Pflegenden durch eine stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen in einer Einrichtung. Diese wurden speziell für Personen geschaffen, bei denen eine vollstationäre Unterbringung noch nicht notwendig ist. Während der Öffnungszeiten der Einrichtung können sich die Gäste an den Aktivitäten beteiligen. Weiter werden pflegerische Leistungen erbracht, die ein mobiler Pflegedienst nicht bieten kann und die den Personen eine feste Tagesstruktur geben.
Bei der teilstationären Pflege handelt es sich um eine Mischung aus stationären und ambulanten Aspekten der Versorgung. Der Pflegebedürftige wird zuhause von Angehörigen und bzw. oder einem ambulanten Pflegedienst betreut. Individuell kann die Person zusätzlich in einer Tagespflege oder Nachtpflege versorgt werden. Durch diese Versorgungsform wird eine Heimunterbringung oftmals vermieden bei gleichzeitiger Entlastung der Angehörigen.
Unter Validation versteht man eine Gesprächstechnik, die überwiegend bei der Behandlung von demenziell erkrankten Personen angewandt wird. Hierbei geht man auf den Menschen ein, indem man ihn in seiner Erlebenswelt lässt und nicht versucht, ihn in die Realität zu drängen. Diese Methode wurde von Naomi Feil entwickelt, nach dessen Auffassung Demenzkranke alte, ungelöste Kindheitskonflikte aufarbeiten. Feil untergliederte die Demenz in vier Stadien:
Beginnende Desorientierung
Geminderte Kommunikation und Verleugnung von Gefühlen
Einschränkungen in der Sprache bis hin zu deren Verlust und monotone Wiederholung von Bewegungen
Fehlende Erreichbarkeit der Person und keine Reaktion auf die Umwelt
Die erkrankten Menschen mit Gefühlen oder ihrem verwirrten Verhalten zu konfrontieren, widerspricht den Grundlagen der Validation. Ziel ist es, die Gefühle der Personen zu begleiten und nicht herunterzuspielen oder zu verleugnen.
Die Verhinderungspflege fungiert als Vertretung, falls der pflegende Angehörige selbst erkranken sollte oder aus anderen Gründen den Pflegebedürftigen nicht betreuen kann. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Leistungen ist, dass der verhinderte Pflegende bereits seit sechs Monaten die Person pflegt. Die Pflegekasse übernimmt für einen Zeitraum von längstens vier Wochen und bis zu einer Höhe von 1510 Euro die entstehenden Kosten für eine Verhinderungspflege.
Die vollstationären Pflegeleistungen basieren auf der gesetzlichen Grundlage des § 43 SGB XI. Senioren, die auf fremde Hilfe wegen ihrer Pflegebedürftigkeit angewiesen sind, werden in Senioreneinrichtungen stationär betreut. Der Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen besteht für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht kommt.
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das eine Vertrauensperson ermächtigt, im Falle der Unfähigkeit die privaten Angelegenheiten des Pflegebedürften zu regeln. Eine Bestätigung des Bevollmächtigten durch das Vormundschaftsgericht ist nicht notwendig. Er kann für verschiedene Themen, in medizinischen oder privaten Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Jedoch müssen diese jeweils schriftlich festgehalten werden.
Wohnstifte bieten meist individuell gestaltetes betreutes Wohnen an. Die dort wohnenden Senioren können in freier Entscheidung an Aktivitäten mit anderen teilnehmen Des Weiteren können unterschiedliche Serviceleistungen hinzu gebucht werde
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien beinhalten alle Aspekte, die bei ambulanten oder stationären Einrichtungen geprüft werden müssen. Sie sind eine Sammlung von Fragen, die vom MDK geprüft werden.