Kurzzeitpflege
Mit der umsorgenden und rehabiliativen Kurzzeitpflege der Altenhilfe Augsburg können Sie Ihren Alltag schnell wieder selbst bewältigen.
Im Alter kann sich Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich ergeben. In allen fünf Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe Augsburg ist man auf diese Situation eingestellt und bietet älteren Menschen, die einen zeitlichen beschränkten Pflegebedarf haben, individuelle Lösungen für die Kurzeitpflege an. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht, Betroffene für eine selbständige Lebensführung zu Hause fit zu machen.
Für wen ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Auch wenn ältere Menschen nur einen zeitlich beschränkten Pflegebedarf haben, kann die Altenhilfe Augsburg durch Kurzzeitpflege eine Lösung anbieten. Wer plötzlich auf Hilfe angewiesen ist und beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt seine gesundheitliche Stabilität zurück gewinnen möchte, kann in den städtischen Einrichtungen von fachkundigen Pflege- und Betreuungsteams versorgt werden.
Auch in Situationen, in denen die häusliche Pflege von Angehörigen oder der Tagespflege zeitweilig nicht möglich ist oder nicht mehr ausreicht, können wir pflegebedürftigen Senioren in unseren Häusern eine altersgerechte Betreuung und pflegerische Versorgung anbieten. Kurzzeitpflege kann darüber hinaus zur Entlastung von Angehörigen erforderlich sein, die eine Auszeit von der häuslichen Pflege benötigen. Die Pflegeteams springen kurzfristig bei einer Urlaubsreise, einem krankheitsbedingten Ausfall oder bei beruflichen Verpflichtung ein.
Wer pflegebedürftig wird, hat oft viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Für eine Beratung über unsere Einrichtungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse
Seit Januar 2017 haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie weiterhin auch Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen.
Die Kosten dafür übernimmt bis zu einem Pauschalbetrag von 1.774 Euro die Kranken- bzw. Pflegekasse. Der Aufenthalt ist auf maximal 56 Tage im Jahr begrenzt und kann bei Pflegegrad 2 durch sog. Verhinderungspflege ergänzt werden. Inklusive des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege stehen insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr zur Verfügung.
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