
Pflegequalität
Menschen mit Pflegebedürftigkeit sind in unseren Einrichtungen in besten Händen. Um die hohe Qualität der Pflege ausnahmslos zu gewährleisten, haben wir ein innovatives Qualitätsnetzwerk entwickelt. So sorgt die "Fachbereichsleitung Pflege" mit ihrem Team dafür, dass in allen Einrichtungen nach einheitlichen Standards und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gepflegt wird und nationale Pflegestandards zur Anwendung kommen.
Mit Hilfe von speziellen Qualitätszirkeln wird ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch unter unseren Mitarbeitern gefördert. Und nicht nur das: Alle Einrichtungen der Altenhilfe entwickeln gemeinsam Vorgehensweisen, um neueste Vorgaben und Erkenntnisse in die tägliche Pflege zu integrieren. Auf diesem Weg wird die konsequente Einhaltung der Pflegequalität bei unseren Bewohnern überprüft und die Mitarbeiter vor Ort fachlich fundiert unterstützt.
Prüfung der Pflegequalität
Die Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird regelmäßig durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sowie den Medizinischen Dienst (MD) überprüft. Anders als früher werden heute keine Schulnoten mehr vergeben. Stattdessen erfolgt die Bewertung anhand festgelegter Qualitätsindikatoren und einer differenzierten Einschätzung möglicher Qualitätsdefizite – von geringfügigen bis schwerwiegenden Mängeln. Im Fokus steht dabei weiterhin die sogenannte Ergebnisqualität, also das körperliche und psychische Befinden der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Wirksamkeit der angewandten Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.
Nur in der ambulanten Pflege kommen noch sogenannte Pflegenoten zum Einsatz. Ziel der Prüfungen ist es, die Qualität der Pflege transparent zu machen und kontinuierlich zu verbessern.
FQA-Begehungen nach Art. 17 PfleWoqG
Im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung führt die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) unangemeldete Begehungen in Einrichtungen durch. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Qualität der Pflege und Betreuung zu überprüfen. Grundlage hierfür ist Artikel 17 des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG).
Nachfolgend finden Sie die letzten Begehungstermine unserer Einrichtungen:
- Seniorenzentrum Lechrain – Begehung am 13. Februar 2025
- Sparkassen Altenheim – Begehung am 6. März 2025